Kundeninformation
Das Angebot der Tafel Lingen e. V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie:
- Bürgergeld,
- Wohngeld (WoGG),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- oder der bedürftig ist im Sinne des § 53 AO.
Der Regelbedarf beträgt zur Zeit für:
502,00 € | 1 Person |
953,00 € | Paare od. Bedarfsgemeinschaft |
402,00 € | Erwachsene unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern) Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen |
420,00 € | Jugendliche von 14 - 17 Jahre |
348,00 € | Kinder von 6 - 13 Jahre |
318,00 € | Kinder von 0 bis 5 Jahre |
Für die Abgabe von Lebensmittel benötigen wir einen Nachweis der Bedürftigkeit, den Nachweis über Grundsicherung, den aktuellen Rentenbescheid, BaföG-Bescheid oder den aktuellen Einkommensnachweis.
Information für Kunden der Tafeln: