Wer kann bei uns Kunde werden?
Unsere Kunden sind bedürftige Personen. Die Bedürftigkeit ist in der Abgabenordnung geregelt.
Somit darf jeder bei der Tafel einkaufen, der sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet.
Um die Mildtätigkeit unseres Vereines zu erhalten und die Ausstellung von Spendenbescheinigungen weiterhin zu ermöglichen, ist unsere Tafel gegenüber dem Finanzamt zu einer Prüfung der Bedürftigkeit verpflichtet.
Deshalb lassen wir uns beispielsweise Lohnabrechnungen oder Bescheide über Altersrente, SGB I - XII, Arbeitslosengeld oder Wohngeld vorlegen.
Bei Abgabe der Lebensmittel an unsere Kunden erbitten wir einen symbolischen Betrag zur Deckung unserer Kosten wie Miete, KFZ-Kosten, Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser), Verbrauchsmaterial und Anschaffungen, Personalkosten etc. Dieser liegt bei 3,00 € je Erwachsenen und 0,50 € je Kind.
Flyer für unsere ausländischen Kunden: